Versand & Zahlung

Preise

Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen. Unsere Gerätepreise verstehen sich exkl. der gesetzlichen VRG (vorgezogene Recycling-Gebühr). Diese wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.

Lieferung und Versand

Unsere Lieferungen erfolgen im Allgemeinen ab Schlieren/Zürich. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Lieferungen auch von anderen Standorten aus vorzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. Wir beliefern nur Fachkräfte aus dem zahnmedizinischen Bereich. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Pro Auftrag berechnen wir einen einmaligen Versandkostenanteil von CHF 10.00 für Verpackung und Porto. Der Versand von Online-Bestellungen erfolgt portofrei. Ebenfalls portofrei sind Teillieferungen aufgrund von Lagerrückständen. Für Aufträge von weniger als CHF 100.00 berechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 12.00. Besondere Transportvorschriften des Käufers (Express-Sendung, Kurierdienst, aber auch Spezialverpackung etc.) werden gerne berücksichtigt. Die effektiven Kosten hierfür werden dem Käufer nach Auslage verrechnet. Auslandbestellungen können nicht gegen Rechnung abgewickelt werden. Die Zahlung erfolgt entweder gegen Vorauskasse oder mittels Belastung eines Eurocard Kontos des Käufers. Die Versandkosten werden nach effektivem Aufwand berechnet.

Lieferzeit, Verzug, Nichtlieferung, Teillieferung

Aufträge, die uns bis 17.00 Uhr erreichen, werden in der Regel noch am selben Tag ausgeliefert. Bestätigte Aufträge und Liefertermine gelten in allen Fällen vorbehaltlich richtiger, rechtzeitiger und vollständiger Belieferung der Hersteller. Ereignisse höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Leistung vorübergehend unmöglich machen oder sonst behindern, wie z.B. Streik, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Massnahmen, Energie- und Rohstoffmangel etc. berechtigen uns, die Leistung (auch innerhalb des Leistungsverzuges) um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrags infolge Ereignisse höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände für uns unzumutbar, so können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zur Hinausschiebung der Leistung bzw. zum Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die oben genannten Ereignisse bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten. Die Ausübung diese Rechts durch uns begründet keine Schadensersatzansprüche des Käufers.

Zahlung, Verrechnung, Zurückbehaltung

Soweit nichts Anderes vereinbart ist, werden Rechnungen über Kleingeräte und Verbrauchsmaterial 30 Tage nach Rechnungsdatum; Rechnungen über Geräte 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen üblichen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank. Die Zinsen sind niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Zinsbelastung nachweist. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns, bzw. der Gutschrift auf unserem Konto. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens sowie weiterer gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemässen, kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung des Käufers, nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Käufer oder Eröffnung eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zu verweigern, bis der Kaufpreis für die noch ausstehenden Lieferungen bezahlt oder hierfür Sicherheit geleistet worden ist. Nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung des Kaufpreises oder der Sicherheit sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Stehen mehrere Forderungen gegen den Käufer offen und reicht eine Zahlung des Käufers nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach den gesetzlichen Vorschriften (Art. 85 bis 87 OR), selbst wenn der Käufer ausdrücklich auf eine bestimmte Forderung gezahlt hat.

Rückgaberecht

Vorbehältlich gesetzlicher und anderer Vorschriften können nur originalverpackte, ungebrauchte und nicht beschädigte oder vom Käufer beschriftete oder sonstwie gekennzeichnete Artikel, welche ursprünglich durch uns ausgeliefert worden sind, zurückgegeben werden. Arzneimittel und Medikamente, speziell für den Käufer beschaffte und/oder angefertigte Artikel sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen. Die Rückgabefrist dauert vom Tag der Auslieferung bis zum Ende des Folgemonats. Innerhalb dieser Frist nehmen wir rückgabefähige Artikel ohne vorherige Absprache zur Gutschrift, resp. zum Umtausch zurück und es wird, im Falle einer Gutschrift, der ursprünglich berechnete Preis gutgeschrieben. Retouren von rückgabefähigen Artikeln, deren Auslieferung ausserhalb der Rückgabefrist liegt, nehmen wir nur nach vorheriger Absprache an. Wir sind berechtigt, für solche Retouren eine Wiedereinlagerungsgebühr von bis zu zwei Dritteln des ursprünglich berechneten Preises zu erheben. Jeder Rücksendung muss eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung beigelegt werden, oder die Lieferschein- oder Rechnungsnummer muss angegeben werden. Alle Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung unserer sämtlichen auch zukünftig erst entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherheit für unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Käufer auf bestimmte Forderungen geleistet werden. Wir sind berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt für gelieferte Waren einen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB in das Eigentumsvorbehaltregister eingetragen zu lassen.